

Das Landratsamt Böblingen erteilte hierzu am 7. November die erforderliche Nachtragsbaugenehmigung gegen den Willen des Gärtringer Gemeinderats. „Der neuen Baugenehmigung mit einer reduzierten Trauf- und Firsthöhe um 50 cm stehen weder städtebauliche noch Nachbar schützende Vorschriften entgegen. Somit war es unsere Rechtspflicht, das fehlende gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Wir hoffen, dass andere Bauherren das als mahnendes Beispiel sehen und erkennen, ...
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