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Klostersee: Spektakuläre Arbeiten auf einem privaten Grundstück beim Sommerhofenpark

Baumschnitt nur noch diese Woche

Nur noch bis zum 28. Februar dürfen Hecken und Gebüsche gerodet und geschnitten, Bäume gefällt werden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz den Baumschnitt zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum. Ostbaumbesitzer, Gärtner und Waldarbeiter haben deshalb, wie hier auf einem Privatgelände am Sindelfinger Klostersee, zurzeit alle Hände voll zu tun. Innerhalb einer Woche hat die Firma Walker den Garten des großen Anwesens auf Vordermann gebracht. „Zwei Tage ...

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