

Gemeinderäte, die an einer Ortsdurchfahrt wohnen oder dort eine Immobilie besitzen, dürfen eine Umgehungsstraße mitberaten und mitbeschließen, auch wenn sie davon profitieren. Sie seien nicht befangen, stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fest. Auf das Urteil vom 9. Februar 2010 (Aktenzeichen 3 S 3064/07) stieß Magstadts Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz während der Sommerferien. Inzwischen hat ihm Thomas Wagner von der Kommunalaufsicht im Landratsamt Böblingen seine Schlussfolgerungen ...
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