Befangenheit neu definiert
Gemeinderäte, die an einer Ortsdurchfahrt wohnen oder dort eine Immobilie besitzen, dürfen eine Umgehungsstraße mitberaten und mitbeschließen, auch wenn sie davon profitieren. Sie seien nicht befangen, stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg fest. Auf das Urteil vom 9. Februar 2010 (Aktenzeichen 3 S 3064/07) stieß Magstadts Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz während der Sommerferien. Inzwischen hat ihm Thomas Wagner von der Kommunalaufsicht im Landratsamt Böblingen seine Schlussfolgerungen ...
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