Behinderte müssen Antrag stellen
Das Bundesverfassungsgericht hat auf einen Eilantrag der Grünen, der Linken und der FDP am Montag entschieden, dass auch Menschen, die in all ihren Angelegenheiten betreut werden müssen, beispielsweise wegen geistiger Behinderung, einer psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik einsitzen, bereits zur Europawahl das Wahlrecht nicht vorzuenthalten sei. Alles andere verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Mehrheit im Bundestag hatte zunächst einen ...
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