Bei der Rente auch an das Finanzamt denken
Es gab einmal Zeiten, in der Rentner in der Regel keine Steuern zahlen mussten. Aber die sind lange vorbei. Seit 2005 greift der Fiskus in Maßen auch bei den Beziehern von Alterseinkünften zu – aber er rechtfertigt das auch mit der „nachgelagerten Besteuerung“. Denn im gleichen Atemzug sind auch die Beiträge für die Altersvorsorge im aktiven Erwerbsleben von der Steuer abziehbar geworden. Sieht der ältere Mensch seinen Rentenbescheid, wird er vom genannten Rentenbetrag möglicherweise Steuern, als ...
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