

Den Mitarbeitern wird häufig das Angebot von Vorruhestand oder einer Abfindung unterbreitet. Viele Senioren der SPD, so der Vorsitzende Jürgen Grahl, kennen den Eintritt in den Vorruhestand und die Abfindung. Schon mit 58 Jahren kommt manchmal ein Beschäftigter in den Vorruhestand mit Betriebsrente und/oder einer Abfindung, die die Minderung der gesetzlichen Rente ausgleichen soll. Die betroffenen Arbeitnehmer sollten jedoch wissen, Betriebsrenten (auch Direktversicherungen ab 2005) sind nicht nur ...
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