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Böblingen: Der Einspruch endet mit einer Geldstrafe von 3000 Euro

Beleidigung und Ehrverletzung

Von unserem Mitarbeiter Thomas Oberdorfer

Es hat etliche Minuten gedauert, ehe der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl verlesen konnte. Der 61 Jahre alte Angeklagte aus Stuttgart fiel dem Vorsitzenden Richter Werner Kömpf ebenso wie dem Staatsanwalt regelmäßig ins Wort. Er stand kurz davor, von der Verhandlung ausgeschlossen zu werden. Dem Vorsitzenden unterstellte er, befangen zu sein, der so genannte Geschäftsverteilungsplan des Böblinger Amtsgerichts sei fehlerhaft und das "Recht der BRD ist Besatzungsrecht". ...

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