Beweislage war zu dünn
Mit einem Freispruch ist die Verhandlung gegen eine 38-Jährige vor dem Amtsgericht zu Ende gegangen, die in ihrer ehemaligen Wohnung in Aidlingen zwei 14 und 15 Jahre alten Mädchen Marihuana gegeben haben soll (die SZ/BZ berichtete). Die Entscheidung des Gerichts begründete Richter Werner Kömpf damit, dass sich die Aussagen der Zeugen teilweise widersprachen und im Zweifel für die Angeklagte zu urteilen sei. An zwei Verhandlungstagen hatte das Schöffengericht versucht, Licht in den Fall zu bringen. ...
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