Blähung mit Konsequenzen
Eine morgendliche Blähung hat füreinen 30 Jahre alten Böblinger bittere Konsequenzen: Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe voneinem Monat ohne Bewährung. Er hat am 11. Mai gegen halb sechs Uhr nach Überzeugung des Gerichts einen Polizeibeamten absichtlich mit übel riechenden Düften überzogen. Zum Zeitpunkt der Tat stand der Angeklagte unter zweifacher Bewährung und unter Alkoholeinfluss. Der arbeitslose Angeklagte und ein Freund standen morgens gegen 5.30 ...
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