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zu: Was ein Magstadter Gehweg mit öffentlichem Verkehr auf einem Bordellparkplatz zu tun hat(SZ/BZ vom 31. März)

Blumenkübel statt Bordellparkplatz: Das passende Urteil liegt längst vor

Zwei Jahre, kein Gegenargument – nur immer neue Versuche, sich nicht damit befassen zu müssen.

In der Diskussion über den Verkaufsautomaten an der Alten Stuttgarter Straße beschäftigt sich die Gemeinde Magstadt ausschließlich mit dem BGH-Urteil zum „Bordellparkplatz“. Dass der BGH den Grundsatz ...