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zu: Was ein Magstadter Gehweg mit öffentlichem Verkehr auf einem Bordellparkplatz zu tun hat(SZ/BZ vom 31. März)

Blumenkübel statt Bordellparkplatz: Das passende Urteil liegt längst vor

Zwei Jahre, kein Gegenargument – nur immer neue Versuche, sich nicht damit befassen zu müssen.

Von Dr. Jens Dorfmüller, Magstadt

In der Diskussion über den Verkaufsautomaten an der Alten Stuttgarter Straße beschäftigt sich die Gemeinde Magstadt ausschließlich mit dem BGH-Urteil zum „Bordellparkplatz“. Dass der BGH den Grundsatz ...