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Laborergebnis ist da

Böblingen: Weiter Abkochgebot für Trinkwasser am östlichen Flugfeld

Stadtwerke entdecken Verunreinigungen. Betroffen ist Graf-Zeppelin-Platz 1–15.
Von Peter Maier
Das Laborergebnis  wird am heutigen Montag erwartet.

Das Laborergebnis wird am heutigen Montag erwartet.

Bild: Symbolbild: jozsitoeroe / Adobe Stock

Böblingen. Bei den regelmäßig und engmaschig durchgeführten Netzbeprobungen durch die Wasserabteilung der Stadtwerke Böblingen sind bei einer von zwei Proben im östlichen Bereich des Flugfeldes Verunreinigungen des Trinkwassernetzes durch Enterokokken nachgewiesen worden, das heißt die in der Trinkwasserversorgung vorgegebenen Grenzwerte wurden überschritten. Eine Verunreinigung mit Enterokokken kann zu einer Gesundheitsgefährdung führen.

Enterokokken zählen zu den Milchsäurebakterien. Sie wirken sich grundsätzlich positiv auf unsere Darmflora aus und können das Verdauungssystem begünstigen. Jedoch gibt es auch einige Arten von Enterokokken, die gesundheitsgefährdend werden können. Daher sieht die Trinkwasserverordnung enge Grenzwerte vor.

Im betroffenen Teilbereich des Flugfeldes, östliches Flugfeld, wurden die Trinkwasserleitungen bereits intensiv gespült und es wurden erneut Proben entnommen. Diese Proben werden durch ein vom Land Baden-Württemberg zugelassenes Labor am Wochenende ausgewertet.

Abkochgebot bleibt bestehen

Die endgültigen Analyseergebnisse der Proben liegen vor. Alle Proben waren unauffällig. Das lokale Abkochgebot für den Graf Zeppelin Platz 1 - 15 und die Chlorung im Versorgungsgebiet des Hochbehälters Brand bleiben weiterhin bestehen bis wir im betroffenen Bereich die geforderte Menge an freiem Chlor nachweisen können. Durch die Größe des Trinkwassernetzes kommt es vor, dass Leitungsabschnitte weniger durchflossen werden als andere und somit die Anreicherung der beigemischten Chlormenge in diesen Bereichen noch nicht ausreichend ist.

Des Weiteren werden tägliche Spülungen im betroffenen Gebiet durchgeführt, die der Reinigung durch eine hohe Fließgeschwindigkeit im Leitungsnetz dienen. Auf Basis der Chlorung sowie der heute genommenen Probe im Wasserversorgungsgebiet Hochbehälter Brand wird mit dem Gesundheitsamt fortlaufend über den Fortbestand der Maßnahmen beraten. Bei Änderungen informieren die Stadtwerke unverzüglich.

Die Eigentümer und Nutzer der betroffenen Gebäude werden direkt durch die SWBB informiert. Das Trinkwasser kann nach dem Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.

Kurz aufkochen reicht

Dabei ist es ausreichend, das Wasser einmal sprudelnd aufzukochen, etwa über die Verwendung eines Wasserkochers. Eine längere Kochdauer ist nicht notwendig. Das Abkochgebot gilt für Trinkwasser, das zum Trinken, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden, zur Zubereitung von Lebensmitteln, zum Beispiel das Waschen von Obst, Gemüse und Salat, und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, wie Messer oderSchneidbretter genutzt wird.

Zur Desinfektion wird auf Anordnung des Gesundheitsamtes die Wasserversorgungszone Brand mit 0,3 Milligramm pro Liter und damit im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung vorrübergehend gechlort. Die Chlorung des Wassers ist gesundheitlich unbedenklich. Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Allerdings sollte vom Befüllen von Aquarien abgesehen werden.