

Gärtringen/Böblingen. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, der Verteidiger beantragte einen Freispruch, und das Gericht setzte wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 200 Euro (also 40 000 Euro) fest: Das Verfahren gegen einen Gärtringer Geschäftsmann war von weit auseinander klaffenden (Nicht-)Strafanträgen geprägt.
Auch der nun verhandelte Fall – die vierte Attacke des Kampfhundes – war durchaus ungewöhnlich: ...
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