

Keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Böblinger Oberbürgermeister Wolfgang Lützner: Schon aus formalen Gründen hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Beschwerde des Böblingers Stefan Burkhard zurück gewiesen. Der hatte Lützner in Sachen Lebensmittelmarkt an der Schönaicher Straße Untätigkeit vorgeworfen. Das weist das Regierungspräsidium aber auch inhaltlich zurück.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei gegen einen Oberbürgermeister grundsätzlich nicht möglich, schreibt das Regierungspräsidium in seiner Antwort an Stefan Burkhard. Man habe lediglich zu prüfen gehabt, „ob konkrete Gesetzesverstöße zu erkennen sind und wenn ja, ob diese so erheblich sind, dass ein Einschreiten der Rechtsaufsicht erforderlich und angemessen ist.“
Burkhard hatte Lützner vorgeworfen, er habe den Beschluss des des Gemeinderats vom 12. November 2014, die Sicherung der Nahversorgung vorrangig durch die Erweiterung des bestehenden Penny-Markts in der Standort Schönaicher Straße zu prüfen, nicht umgesetzt.
Lützner hat dem Regierungspräsidium in einer einer Stellungnahme mitgeteilt, dass für die zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses erforderliche baurechtliche Prüfung und Genehmigung die Baurechtsbehörde der Stadt Böblingen zuständig sei. Diese habe die Situation in mehreren Gesprächsrunden mit den Eigentümern erörtert. Es sei auch nicht richtig, dass es in den vergangenen drei Jahren keinen Bericht für den Gemeinderat gegeben habe. Vielmehr habe sich der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung mehrmals mit dem Thema befasst.
Das Regierungspräsidium sieht keinen Verstoß gegen die Gemeindeordnung: „Herrn Oberbürgermeister Lützner kann in der vorliegenden Angelegenheit eine Untätigkeit bzw. ein Entgegenwirken nicht vorgeworfen werden. Ihm stand bei der Vollziehung des Gemeinderatsbeschlusses ein Ermessensspielraum zu, der vorliegend pflichtgemäß ausgeübt wurde. Der Gemeinderat und die Öffentlichkeit wurden entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses beteiligt. Die Gesamtverfahrensdauer beruht auf Gründen außerhalb der städtischen Sphäre und kann dem Oberbürgermeister nicht zugerechnet werden. Die Erwägungen von Herrn Oberbürgermeister Lützner sind rechtlich nicht zu beanstanden und die Vorwürfe gegen ihn nicht begründet. Ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden kommt daher nicht in Betracht.“
Damit ist auch die zweite Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wolfgang Lützner vom Tisch. Der Vorsitzende der IG Fernwärme Böblingen, Klaus Gödde, hatte Beschwerde gegen Lützner eingelegt mit dem Vorwurf, der Oberbürgermeister habe einen Gemeinderatsbeschluss zur Senkung der Konzessionsabgabe Fernwärme für die Stadtwerke Böblingen nicht umgesetzt. Auch in diesem Fall beschied das Regierungspräsidium, dass die Erwägungen von Lützner „rechtlich nicht zu beanstanden und die Vorwürfe gegen ihn nicht begründet“ seien.