

Böblingen. Die Polizei hat am Dienstag in Böblingen nach mehreren lauten Böller-Explosionen im Bereich des Schulzentrums Murkenbach gegen zwei Jugendliche wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Ein Zeuge identifizierte die 14 und 15 Jahre alten Jungen, die mit den Explosionen in Verbindung stehen sollen und führte die Polizei zu ihrem Aufenthaltsort. Beide Jungen wurden zusammen mit ihren Müttern angetroffen. Der 15-Jährige hatte noch Böller dabei, sein Kinderzimmer enthielt weiteres möglicherweise in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk.
Zeitgleich untersucht die Polizei einen Vorfall am selben Tag, bei dem ein Böller gegen 15 Uhr in einer Unterführung nahe der Schönaicher Straße explodierte. Dabei erlitt eine 39-jährige Frau leichte Verletzungen. Ihre fünf Jahre alte Tochter blieb unverletzt, war jedoch stark verängstigt. Zeugen berichteten von Jugendlichen, die nach der Explosion flüchteten. Die Polizei prüft einen Zusammenhang zwischen den beiden Vorfällen.
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass nur am 31. Dezember und 1. Januar ausschließlich klassisches Silvesterfeuerwerk gezündet werden darf. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen jeglichen Feuerwerks. Die Städte und Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit, auch für das Zünden von F2-Feuerwerk (klassisches Silvesterfeuerwerk) am 31. Dezember und 1. Januar zeitliche und räumliche Beschränkungen oder komplette Verbote in bestimmten Teilen einer Gemeinde zu erlassen.
Weitere Hinweise und Regelungen können der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg entnommen werden: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-gesundheit/sprengstoffrecht/umgang-mit-silvesterfeuerwerk




