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SZ/BZ-Rubrik "Was soll das?"

Böblingen: Radfahrer überholen ist in der Oberen Poststraße verboten

In der Oberen Poststraße auf Höhe Plattenbühl begegnet den Verkehrsteilnehmern, die in Richtung Postplatz fahren, ein neues Verkehrsschild: Eines mit rotem Rand, einem roten Auto und in schwarz gezeichneten Fahrrad und Motorrad. Ein typischer Fall für die SZ/BZ-Rubrik „Was soll das?“.
Von Dirk Hamann
In der Oberen Poststraße hat das Verkehrszeichen 277.1 Einzug gehalten: Mehrspurige Fahrzeuge dürfen Zweiräder den Weg hinauf bis zum Postplatz nicht überholen dürfen. Bild: Hamann

In der Oberen Poststraße hat das Verkehrszeichen 277.1 Einzug gehalten: Mehrspurige Fahrzeuge dürfen Zweiräder den Weg hinauf bis zum Postplatz nicht überholen dürfen. Bild: Hamann

Böblingen. In der Oberen Poststraße auf Höhe Plattenbühl stoßen Verkehrsteilnehmer auf ein neues Verkehrsschild: Eines mit rotem Rand, einem roten Auto und in schwarz gezeichneten Fahrrad und Motorrad. Eines, das klarstellen soll, dass ab dieser Stelle Autos, Laster oder Busse – oder wie es in der Fachsprache heißt, mehrspurige Fahrzeuge – Zweiräder den Weg hinauf bis zum Postplatz nicht überholen dürfen. Ein typischer Fall für die SZ/BZ-Rubrik „Was soll das?“

Auf Anfrage bei der Stadt Böblingen erklärt der stellvertretende Pressesprecher Gianluca Biela, dass das Verkehrszeichen tatsächlich ein relativ Neues ist. Es trägt die offizielle Bezeichnung 277.1, hielt im April 2020 Einzug in den deutschen Schilderwald und tut seit Kurzem auch in der Oberen Poststraße seinen Dienst. „Das Verkehrszeichen wurde angebracht, um das gesetzlich ohnehin verbotene Überholen zu verdeutlichen“, sagt Gianluca Biela. Schließlich sei die Poststraße in diesem Bereich so eng, dass der innerorts vorgeschriebene Überholabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Die Ordnungshüter kontrollieren

Übrigens: Dieses Schild ist keineswegs lediglich ein freundlicher Hinweis für Autofahrer, in der Oberen Poststraße nicht mehr lässig mit 30 am sich bergauf abstrampelnden Radfahrer vorbeizudüsen. Denn das Überholverbot wird auch durch die Polizei in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Ordnungsdienst überwacht, so Gianluca Biela. Wer das Überholverbot missachtet und dabei erwischt wird, auf den wartet jetzt ein Bußgeld von 70 Euro. Gefährdet er dabei andere Verkehrsteilnehmer, klettert der Betrag auf 85 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

SZ/BZ-Rubrik "Was soll das?"

Mal ist es ein Verkehrszeichen, das unnütz in der Landschaft steht oder keinerlei Sinn ergibt, mal ein seltsames Naturphänomen, das Rätsel aufgibt. An vielen Ecken in Sindelfingen, Böblingen und Umgebung befinden sich kleine Alltags-Merkwürdigkeiten, die sich so geschickt in ihre Umgebung eingenistet haben, dass sie nur noch bei genauerem Hinsehen für Kopfschütteln sorgen oder ein Schmunzeln auslösen. In der SZ/BZ-Rubrik „Was soll das?“ begeben wir uns auf die Suche nach Erklärungen für diese rätselhaften Alltags-Merkwürdigkeiten. Und laden Sie dazu ein, sich selbst auf die Suche danach zu begeben. Wenn Sie eine seltsame Beobachtung im öffentlichen Raum gemacht haben und sich dabei die Frage stellen, „Was soll das?“, bitten wir Sie, davon ein Bild zu machen und es uns samt ein paar erklärenden Zeilen an E-Mail Dirk.Hamann@szbz.de zu schicken