

Stuttgart - Die Hochschulen passen sich notgedrungen den Corona-Bedingungen an. Dass in der Lehre und bei Prüfungen alles normal liefe, kann aber niemand ernsthaft behaupten. Einige Länder haben deshalb beschlossen, den Druck auf die Studenten mit dem Recht auf einen Freiversuch bei Prüfungen abzumildern. „Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen“, heißt es etwa im Berliner Coronagesetz. Nordrhein-Westfalen ...
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