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Büchsenknall und Rohrkrepierer

Waffengesetz: Es bleibt dabei: Sportschützen dürfen sich erst ab 21 Jahren großkalibrige Waffen zulegen und das ist gut so. Es geht nicht darum, die Schützen als potenzielle Todesschützen zu verunglimpfen. Sie schießen auf Scheiben und damit hat es sich. Doch es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass der Amokläufer von Erfurt Sportschütze war und der Zugang zur Waffe erst die Tat ermöglichte. Nach wie vor können junge Schützen ihren Sport ausüben - nicht mit der eigenen Waffe, sondern mit ...

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