

Kreis Böblingen. Am Dienstagabend überschritt die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten erneut die kritische Marke von 390. Aktuell sind 424 Intensivbetten mit Coronapatienten belegt. Ab Mittwoch gilt daher in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Die SZ/BZ gibt einen Überblick, für welche Bereiche des Alltags ab Mittwoch welche Corona-Regularien gelten.
Kitas und Schulen
Derzeit ändert sich an den Regelungen für Kindertagesstätten sowohl in der Warn- als auch Alarmstufe nichts im Vergleich zur Basisstufe.
In der Alarmstufe müssen alle Schüler wieder Masken tragen, auch dann, wenn sie im Klassenzimmer am Platz sitzen. Nach wie vor müssen Kinder und Jugendliche an den Schulen entweder drei Antigen-Schnelltests oder zwei PCR-Testungen pro Schulwoche nachweisen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Lehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich – ebenso wie das Personal – täglich testen. Regelmäßiges Lüften gilt nach wie vor.
Falls es einen Infektionsfall in einer Klasse geben sollte, muss weiterhin nicht die ganze Klasse in Quarantäne, jedoch sind an den fünf darauffolgenden Tagen Schnelltests erforderlich.
Universitäten
An den Universitäten finden auf Basis der 3G – geimpft, genesen oder getestet – Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Besprechungen) statt.
Gastronomie
Für den Besuch eines Gastronomiebetriebs gilt in der Alarmstufe: Im Innenraum bewirtet werden dar nur, wer vollständig geimpft oder genesen ist. Im Außenbereich gilt die 3G-Regel – allerdings müssen Gäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen PCR-Test vorweisen. Außer an den Plätzen muss eine Maske getragen werden.
Einzelhandel
Für den Einzelhandel gilt in der Alarmstufe: Es gilt weiterhin die Maskenpflicht. Neu ist, dass ab sofort in den Geschäften die 3G-Regel gilt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Schnelltest vorweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.
Friseur und Kosmetik
Der Friseurbesuch zählt zu den körpernahen Dienstleistungen, zu denen unter anderem auch Kosmetik- und Nagelstudios oder Fußpfleger gehören. Hier gilt in der Alarmstufe hingegen nur eine verschärfte 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen PCR-Test.
Öffentlicher Personennahverkehr
Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die bisherige Regelung: Es gilt die Maskenpflicht, ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Diskutiert wird zurzeit allerdings die Einführung einer 3G-Regelung.
Beherbergung
Für Hotels oder Pensionen gilt in der Alarmstufe eine verschärfte 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der zudem alle drei Tage erneuert werden muss
Touristische Reisen mit dem Bus
Wer mit Bus reisen oder ein touristisches Verkehrsmittel wie eine Seilbahn oder ein Ausflugsschiff betreten will, für den gilt in der Alarmstufe, dass er dafür geimpft oder genesen sein muss.
Bäder und Saunen
Wer schwimmen gehen oder saunieren möchte, muss jetzt einen 2G-Status nachweisen. In der Alarmstufe gibt es jetzt auch mit gültigem PCR-Test keinen Zutritt mehr.
Kirchen
In den Kirchen und Moscheen in Baden-Württemberg ändert sich auch mit der neuen Corona-Warnstufe nichts. Bei religiösen Veranstaltungen gelten weiterhin die Abstandsregeln und das Tragen einer Maske.
Private Treffen
Für private Treffen gilt in der Alarmstufe, dass sich künftig nur noch ein Haushalt oder Paar mit einer weiteren Person treffen darf. Nicht mitgezählt werden allerdings geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, Schüler und Jugendliche bis 17 Jahre sowie Schwangere oder Stillende. Aus dieser Personengruppe dürfen sich beliebig viele Personen privat treffen.
Hochzeiten und private Feiern
Für Hochzeiten und private Feiern wie Geburtstage etc., gelten in der Alarmstufe dieselben Regeln wie für private Treffen – sofern sie in eigens angemieteten Räumen oder einem gemieteten Lokal stattfinden. Unter den Gästen darf also nur ein ungeimpfter Haushalt sowie eine weitere ungeimpfte Person sein. Findet die Feier allerdings in der Gastronomie in nicht geschlossenen oder angemieteten Räumen statt, dann gelten für private Feiern und Hochzeiten dort die Regeln für den Gastronomiebesuch. Sprich: 2G in Innenräumen und 3G im Außenbereich.
Konzerte, Kino und Veranstaltungen
Für sämtliche öffentliche Veranstaltungen und auch für den Kinobesuch gilt für Besucher in der Alarmstufe zusätzlich zur Maskenpflicht und Kontaktdatenverarbeitung die 2G-Regelung. Ein PCR-Test ist für nicht-immunisierte Personen dann nicht mehr ausreichend.
Diskotheken
Diskotheken stehen auch in der Alarmstufe nur noch Geimpften und Genesenen offen. Ausnahmen für nicht impffähige Personen gelten nicht.
Weihnachtsmärkte
Anders als in der Warnstufe ist für Weihnachtsmärkte in der Alarmstufe die 2G-Regelung nicht mehr nur eine Option sondern Pflicht. Die Regel gilt allerdings nur für Verkaufsstände mit Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr. Bei einem reinen Warenverkauf gibt es keine Beschränkung. Es gilt die Maskenpflicht auf dem Gelände.
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