Corona rechtfertigt kein Sonderrecht mehr
** Berlin** - Da liegt ein Missverständnis vor: Die Feststellung einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite ist keine gesundheitspolitische Maßnahme, auch wenn es sich so anhört. Es handelt sich um eine rechtspolitische Entscheidung von erheblicher Konsequenz. Damit ist die Ermächtigung der Bundesregierung verbunden, bestimmte administrative Vorhaben beschleunigt auf dem Verordnungswege umzusetzen – darunter auch Entscheidungen von erheblicher Auswirkung auf den Alltag der Bürger, wie zum ...
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