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Die aktuellen Corona-Regeln - was gilt wo?

Corona-Regeln im Kreis Böblingen: Das gilt für private Treffen und Feiern

Von Rebekka Groß
Bild: peterschreiber_media/Adobe Stock

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Private Treffen und Feiern

  • Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind mit maximal 10 Personen aus bis zu drei Haushalten erlaubt.
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen. So sind beispielsweise Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich.
  • Feiern in Restaurants und Co. sind mit bis zu 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen. Für die Feiern gelten weiterhin die AHA-Regeln.
  • Bei allen Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen weder zur Gesamtpersonenzahl noch zur Zahl der Haushalte.
  • Negative Corona-Tests haben dagegen keinen Einfluss auf die maximal zugelassene Personenzahl bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum. Auch wenn alle Personen negativ getestet wären, gilt maximal 10 Personen aus maximal 3 Haushalten.

Hier geht es zum Corona-Stufenplan des Land Baden-Württemberg mit allen derzeit gültigen Regeln im Überblick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf