

**Sportpolitik. **Sport im Freien sowie die Nutzung von Innenräumen sind für Geimpfte oder Genesene auch in der Alarmstufe uneingeschränkt erlaubt. Für nicht-immunisierte Personen verschärft sich die Situation hingegen weiter, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Diese müssen einen 3G-Plus-Nachweis für den Sport im Freien erbringen (genesen, geimpft oder PCR-getestet). In geschlossenen Räumen gilt in der Alarmstufe konsequent die 2G-Regel. Das heißt, nicht-immunisierten Personen ...
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