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Am Wochenende gilt auf den Sportplätzen und in den Sporthallen die nächste Corona-Verordnung / Ralf Maurer rechnet bald mit einer Unterbrechung der Handballsaison

Corona: So geht der Sport in der Alarmstufe weiter

Von Philipp Hamann und Jürgen Wegner
Auf der Tribüne in der Halle gilt für alle Zuschauer Maseknpflicht. Im Freien gilt dies nur, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Bild: diy13/Adobe Stock

Auf der Tribüne in der Halle gilt für alle Zuschauer Maseknpflicht. Im Freien gilt dies nur, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Bild: diy13/Adobe Stock

**Sportpolitik. **Sport im Freien sowie die Nutzung von Innenräumen sind für Geimpfte oder Genesene auch in der Alarmstufe uneingeschränkt erlaubt. Für nicht-immunisierte Personen verschärft sich die Situation hingegen weiter, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Diese müssen einen 3G-Plus-Nachweis für den Sport im Freien erbringen (genesen, geimpft oder PCR-getestet). In geschlossenen Räumen gilt in der Alarmstufe konsequent die 2G-Regel. Das heißt, nicht-immunisierten Personen ...

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