Corona: Weitere Lockerungen ab Montag
„Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha. „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“
Eine der wesentlichen Änderungen: Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt. Diese soll weitere Erleichterungen ermöglichen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 35 in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird. Dann entfällt beispielsweise die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei Veranstaltungen im Freien, in Freibädern oder in der Außengastronomie.
Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab Freitag, 4. Juni. Da sich der Landkreis Böblingen bereits in der 2. Öffnungsstufe befindet, dürfen diese Bereiche laut der Verordnung ab Freitag öffnen.
Ein ausführlicher Bericht zu den neuen Regeln und die Anwendung im Kreis Böblingen folgt.

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