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Das Telefonat kann teuer werden: Eine Freiheits- oder Geldstrafe drohen dem Anrufer, der mit seiner Bombendrohung im Sindelfinger Breuningerland einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst hat.
Von unserem Redakteur Hansjörg Jung
Mit Blick auf die Folgen, die ein solcher Fehlalarm haben kann, sind solche Einsätze der Polizei und der Rettungskräfte relativ selten. Was sich der falsche Bombendroher damit aufs Kerbholz geladen hat, darüber sprechen wir mit Polizeisprecher Peter Widenhorn (Bild: z).
Was darf ein solcher Anrufer denn erwarten, wenn er vor dem Richter landet? Das ist ja wahrscheinlich ein wenig mehr als grober Unfug?
Peter Widenhorn: „Das geht über groben Unfug deutlich hinaus. Die Androhung einer Straftat ist ...
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