

Stuttgart - Der Versuch von Daimler, von etlichen Kunden die Abnahme von Fahrzeugen mit fehlender Zusatzausstattung zu verlangen, ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich nicht haltbar. Wenn wesentliche Ausstattung fehle, könne der Kunde zunächst die Erfüllung des Vertrags verlangen, sagte der Verbraucherrechtsexperte Oliver Buttler unserer Zeitung. Beseitige der Konzern den Mangel nicht, könne der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.
Daimler ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0