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Chipkrise bei Daimler

Daimler darf Ausstattung nicht einseitig kürzen

Der Konzern streicht elektronische Geräte aus bereits bestellten Autos und will Kunden verpflichten, diese dennoch abzunehmen. Das geht so nicht, sagt die Verbraucherzentrale.
Von Klaus Köster
Die neue S-Klasse enthält Daimlers beste Technologien, aber nicht alles ist derzeit auch lieferbar.
 Foto: Daimler AG/Mercedes-Benz..

Die neue S-Klasse enthält Daimlers beste Technologien, aber nicht alles ist derzeit auch lieferbar. Foto: Daimler AG/Mercedes-Benz..

Stuttgart - Der Versuch von Daimler, von etlichen Kunden die Abnahme von Fahrzeugen mit fehlender Zusatzausstattung zu verlangen, ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich nicht haltbar. Wenn wesentliche Ausstattung fehle, könne der Kunde zunächst die Erfüllung des Vertrags verlangen, sagte der Verbraucherrechtsexperte Oliver Buttler unserer Zeitung. Beseitige der Konzern den Mangel nicht, könne der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.

Geplante Nachrüstung fällt aus

Daimler ...

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