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Sindelfingen: Mitgliederversammlung der Lebenshilfe behandelt das Thema Behinderten-Testament

Damit das Kind abgesichert ist

Das hätte nicht passieren dürfen. Durch einen technischen Fehler ist am Samstag in der SZ/BZ der Bericht der letztjährigen Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Sindelfingen erschienen. Wir bitten unsere Leser um Entschuldigung – und liefern hier den richtigen Bericht nach.
Von unserer Mitarbeiterin Renate Lück
Ehrungen bei der Lebenshilfe (von links): Manfred Eiß, Gerhard Schlimm, Dr. Christoph Bayer, Paula Schlimm und der neue Vorsitzende Lutz Lemke. Bild: Lück

Ehrungen bei der Lebenshilfe (von links): Manfred Eiß, Gerhard Schlimm, Dr. Christoph Bayer, Paula Schlimm und der neue Vorsitzende Lutz Lemke. Bild: Lück

Ein juristisches Thema, nämlich das Behinderten-Testament, stand neben Berichten, Ehrungen und Regularien auf der Tagesordnung der diesjährigen Mitgliederversammlung der Lebenshilfe.

Rechtsanwalt Gunnar Stuhlmann aus Weissach im Tal versuchte zu erklären, was Eltern beachten müssen, um ihr behindertes Kind nach ihrem Tod abzusichern. Das Problem sei, dass bei Menschen mit Behinderung, die in einem Heim oder betreuten Wohnen leben, das Vermögen zunächst an den Sozialhilfeträger geht.

Ausgenommen ...

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