

Das Einfahrtsverbotsschild (Verkehrszeichen 267) gibt an, dass ein Verkehrsweg aus einer Richtung nicht befahren werden darf. In der Regel findet sich dieses Zeichen am anderen Ende einer Einbahnstraße. Das Einfahrtsverbot gilt ohne Zusatz für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder! Wenn die Stadtverwaltung an diesem Schild festhalten will, muss der Zusatz „Fahrräder frei“ hinzugefügt werden. Derlei Hausaufgaben sollten von einer Stadtverwaltung gründlicher gemacht werden!
Von wem kamen denn die „Rückmeldungen ...
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