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Das Grundgesetz muss die Basis sein

Muslime unter uns: Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Im Einzelnen ist dort festgelegt: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Das gilt nicht nur für die Varianten des Christentums, sondern für alle. Angeblich gibt es in Deutschland 159 Moscheen. Weitere 184 seien ...

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