

Ein Urteil fürs Klo: Männer dürfen im Stehen pinkeln. Sofern sie Mieter sind, gibt es diese Erlaubnis jetzt sozusagen mit Brief und Siegel. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat entschieden, auf der Toilette einer Mietwohnung im Stehen zu pinkeln, das gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Ein Hausbesitzer wollte von einer Mietkaution 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden auf der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Gutachter hatte die Ursache ausfindig gemacht. Der Richter befand dies ...
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