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Tübinger Verpackungssteuer

Das sagen Sindelfingen und Böblingen

Beide Städte schließen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Einführung einer Steuer für Einwegverpackungen nicht kategorisch aus.
Von Daniel Krauter
Im Fall der Verpackungssteuer ist entscheidend, dass sie nur für Verpackungsmaterial gilt, „dass beim Verkauf von Speisen und Getränken für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle Verwendung findet“, heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Im Fall der Verpackungssteuer ist entscheidend, dass sie nur für Verpackungsmaterial gilt, „dass beim Verkauf von Speisen und Getränken für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle Verwendung findet“, heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Bild: Krauter

Sindelfingen/Böblingen. Die Stadt Tübingen verlangt von allen Imbissen eine Steuer für Einwegverpackungen. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Das Ziel ...