

Allein bei den Abwassergebühren hat sich ein Mehrbetrag gegenüber den Kosten von über einer halben Million Euro in drei Jahren angesammelt. Wasser und Abwasser sollen kostendeckend kalkuliert werden. Gibt es einen Abmangel, muss nachbezahlt werden. Wird zu viel eingenommen, muss zurückbezahlt werden.
Es ist deshalb unverständlich, dass beide Gebührensätze zum 1. Januar diesen Jahres sogar noch erhöht worden sind. Nun die Kehrtwende: Nun werden die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar von 2,90 ...
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