Menü
Böblingen: Der Aidlinger muss ein ganzes Bündel an Weisungen erfüllen, sonst droht wieder Gefängnis

Der 20-Jährige schlägt vor allem im Suff zu

Wegen gefährliche Körperverletzung sowie Körperverletzung wurde ein 20 Jahre alter Aidlinger vom Amtsgericht Böblingen zu der Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet sich in einem nachträglichen Beschluss. Ein 21 Jahre alter Mitangeklagter aus Altdorf wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu der Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt, des Jugendschöffengericht nahm einen minder schweren Fall an.
Von unserem Mitarbeiter 
Thomas Oberdorfer

Am 18. November des vergangenen Jahres lief ein 44-Jähriger die Bahnhofstraße in Böblingen entlang, er wollte zur S-Bahn. Unvermittelt baute sich eine Person vor ihm auf und verlangte von ihm zehn Euro. „Er trat etwa 30 Zentimeter von meinem Kopf entfernt mit dem Fuß in die Luft. Der Tritt war eine Einschüchterung“, sagte der Zeuge, der in ein nahes Restaurant flüchtete und die Polizei rief. Im Zuge einer Fahndung wurde der 20 Jahre alte Angeklagte festgenommen. Ob er es aber war, der das Bargeld ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0