

Kreis Böblingen. Ein Forstbeamter, der seinen beamtenrechtlichen Status verliert mit allen damit verbundenen Konsequenzen: Diese schärfste Sanktion im Beamtenrecht wurde nun in letzter Instanz gegen einen Revierförster verhängt, der beim Landratsamt Böblingen beschäftigt war. Auch der 16. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hält es für rechtens, dass der Beamte wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit aus dem Dienst entfernt wird, und wies damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil ...
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