Der 61-jährige Förster hat beim Holzverkauf in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber gehandelt
Kreis Böblingen. Ein Forstbeamter, der seinen beamtenrechtlichen Status verliert mit allen damit verbundenen Konsequenzen: Diese schärfste Sanktion im Beamtenrecht wurde nun in letzter Instanz gegen einen Revierförster verhängt, der beim Landratsamt Böblingen beschäftigt war. Auch der 16. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hält es für rechtens, dass der Beamte wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit aus dem Dienst entfernt wird, und wies damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0