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Alle Pensionsansprüche sind weg

Der 61-jährige Förster hat beim Holzverkauf in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber gehandelt

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt in einem Urteil, dass ein beim Landratsamt als Revierförster beschäftigter Beamter zu Recht aus dem Dienst entfernt wird.
Von Konrad Buck
Wegen des ungenehmigten Holzverkaufs für Weil der Stadt verliert der 61-Jährige alle Pensionsanscprüche und die Hinterbliebenenversorgung. Bild: z

Wegen des ungenehmigten Holzverkaufs für Weil der Stadt verliert der 61-Jährige alle Pensionsanscprüche und die Hinterbliebenenversorgung. Bild: z

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Kreis Böblingen. Ein Forstbeamter, der seinen beamtenrechtlichen Status verliert mit allen damit verbundenen Konsequenzen: Diese schärfste Sanktion im Beamtenrecht wurde nun in letzter Instanz gegen einen Revierförster verhängt, der beim Landratsamt Böblingen beschäftigt war. Auch der 16. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hält es für rechtens, dass der Beamte wegen einer nicht genehmigten Nebentätigkeit aus dem Dienst entfernt wird, und wies damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil ...

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