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Hockey: Offizieller Einspruch der SV Böblingen wird abgelehnt

Der Abstieg ist jetzt amtlich

Der Abstieg der Böblinger Hockeymänner aus der 2. Regionalliga Halle ist amtlich. Ein offizieller Einspruch der SV Böblingen gegen die nach Böblinger Ansicht wettbewerbswidrigen Umstände des letzten Saisonspieltages wurden vom Schiedsgericht des Süddeutschen Hockey-Verbandes als unzulässig verworfen.
Von unserem Mitarbeiter Uli Meyer

Der SVB-Argumentation, dass sich der ASV München als direkter Konkurrent im Abstiegskampf durch einen verspäteten Spielbeginn einen unzulässigen Vorteil verschafft habe, konnte das Schiedsgericht des Süddeutschen Hockey-Verbandes nicht folgen.

In einem schriftlichen Verfahren kam das Sportgericht zur Auffassung, dass dem gastgebenden Verein ASV München kein schuldhaftes Verhalten unterstellt werden konnte. Die Verspätung sei alleine durch die im Verkehrsstau stecken gebliebene neutrale Schiedsrichterin aus Rosenheim ausgelöst worden. Die beiden in München wartenden Teams hätten sich regelkonform verhalten, indem sie die in der Spielordnung festgeschriebene Wartezeit von 30 Minuten einhielten.

Die Böblinger Auffassung, wonach diese Regel im speziellen Fall nicht zur Anwendung hätte kommen dürfen, weil die SHV-Spielordnung für den letzten Spieltag grundsätzlich eine gleiche Anspielzeit aller Partien vorsieht, wurde vom Gericht nicht geteilt. In ihrem Einspruch hatte die SVB auch aufgeführt, dass sich aufgrund der Verzögerung ein Wettbewerbsvorteil für München ergeben hätte, weil aufgrund des Bekanntwerdens des Böblinger Ergebnisses (9:2 in Mannheim) dem ASV klar war, dass er sein eigenes Spiel mit mindestens vier Toren Vorsprung würde gewinnen müssen, um seinen kleinen Vorsprung im Torverhältnis gegenüber der punktgleichen SVB über die Ziellinie zu retten. Unterstellt wurde damit zumindest indirekt eine gewisse Absprache der beiden gegeneinander antretenden Münchner Teams ASV und MSC II, deren Spiel dann tatsächlich 7:2 für den ASV endete.

Beide Münchner Vereine verwahrten sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme „auf das Schärfste“ gegen solche Vorwürfe. Man werfe der SV Böblingen auch nicht vor, ihren aufgrund der vor Anpfiff des letzten Spieltages bestandenen Tabellensituation benötigten und dann tatsächlich erreichten Kantersieg auswärts beim Mannheimer HC mit den Mannheimern abgesprochen zu haben, teilte der ASV mit.

Für SVB-Abteilungsleiter Stefan Lampert stand nach Prüfung der Urteilsschrift des SHV rasch fest, dass man auf eine Revision verzichten werde, zumal das Verbandsgericht den Böblinger Antrag nicht unterstützen konnte, weil auch formelle Gründe dagegen sprachen. Lampert war es wichtig, die auch atmosphärisch angespannte Situation wieder zu befrieden. In einer abschließenden Stellungnahme schrieb er an alle beteiligten Parteien: „Es liegt uns fern, einen solchen Vorwurf (der Spielabsprache) zu erheben. Unser Einspruch bezog sich lediglich auf den Fakt des späteren Spielbeginns. Mit der möglichen Kenntnis des Spielausgangs in Mannheim hätte der ASV München in der zweiten Halbzeit die Möglichkeit gehabt, seine Spielweise zu ändern und mehr auf Ausbau oder Halten der Führung zu spielen. Auch wenn der ASV München dadurch einen Vorteil gehabt haben sollte, ist daraus kein Verschulden des Vereins abzuleiten. Uns ging es mit dem Einspruch lediglich um die Klärung der Frage, ob ein gleichzeitiger Spielbeginn am letzten Spieltag nicht ein Muss sein und dementsprechend die 30-minütige Wartezeit am letzten Spieltag verkürzt werden sollte. Wir schlagen vor, für die Zukunft eine verkürzte Wartezeit am letzten Spieltag als verbindlich festzulegen.“