Der Bebauungsplan der Magstadter Osttangente ist jetzt rechtskräftig
MAGSTADT. Das Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Bebauungsplan der Magstadter Osttangente ist rechtskräftig und der Plan damit gültig. Außerdem fand am Mittwochnachmittag im Landratsamt Böblingen die Erörterungsverhandlung im Planfeststellungsverfahren für die Magstadter Hochwasserrückhaltebecken statt, in der die Einwendungen von Seiten der Bürgerschaft und der Behörden behandelt wurden. Beide Projekte sind miteinander verknüpft, da die Osttangente in der Sohle ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0