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Urteil in Memmingen

Der Fischerkönig darf eine Frau sein

Gleichberechtigung geht über diskriminierende Vereinstradition. Christiane Renz darf nun mit in den Stadtbach springen.
Von Patrick Guyton
Christiane Renz mit Rechtsanwältin Susanne Bräcklein vor dem Gericht.
 Foto:  

Christiane Renz mit Rechtsanwältin Susanne Bräcklein vor dem Gericht. Foto:  

Memmingen - Die Zeit ist vorbei, das müssen die im Verein endlich mal begreifen“, sagt Karl Renz nach dem Urteil draußen vor dem Memminger Landgericht. „Frauen dürfen auch schon lange wählen und müssen nicht mehr den Mann um Erlaubnis fragen, wenn sie arbeiten wollen.“ Der 86-Jährige, ein Memminger Urgestein, und er ist bestens gelaunt. Denn eben hat seine Tochter in einem Gerichtsprozess gewonnen, der nicht nur in der Allgäuer Stadt hohe Wellen schlägt: Christiane Renz ist an diesem Mittwochvormittag ...

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