

Der erste Verhandlungstag gegen den 34 Jahre alten Wildberger endete mit einer Anmerkung des Staatsanwalts: „Sie haben den ersten Schritt gemacht, denken Sie auch über den zweiten Schritt nach“, gab der Anklagevertreter dem 34-Jährigen mit auf den Weg. Hintergrund dieser Aussage: Der Wildberger räumte am ersten Verhandlungstag ein, Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten gehabt zu haben, allerdings einvernehmlich. Der Staatsanwalt hoffte wohl darauf, dass vom Angeklagten ein Geständnis komme.
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