

Der Haken dabei: Die Kriminellen bestellen die Waren mit einem gefälschten Kundenkonto, Geld fließt jedoch keines. Die Firmen fordern daher das Geld von der Person, die als sogenannter Warenagent fungierte oder deren Daten gestohlen wurde. Ferner suchen die Kriminellen Personen, die zunächst mit Video-Ident-Verfahren ein Konto eröffnen und für eine Provision Geldbeträge weiterleiten.
Doch der vermeintliche Traumjob entpuppt sich als dreiste Mogelpackung. Die Täter gehen sehr raffiniert vor. Sie schalten auf gängigen Internetportalen Stellenangebote und schicken Interessenten seriös wirkende Arbeitsverträge. Diese müssen ihre Sozialversicherungsnummer, Daten zur Krankenkasse, ihre Kontoverbindung und eine Kopie des Personalausweises übermitteln.
Doch sobald sie eine Ware oder Geld weiterleiten machen sie sich strafbar. „Unwissenheit schützt auch in diesen Fällen vor Strafe nicht. Allerdings berücksichtigen die Gerichte unserer Erfahrung nach, dass die Opfer arglistig getäuscht wurden“, sagt Fred Braun, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
In Einzelfällen überweisen die arglosen sogenannte Finanzagenten bis zu 20 000 Euro. „Die Prävention ist diesen Fällen genauso wichtig wie die Repression. Wir raten bei solchen Angeboten zu besonderer Vorsicht“, betont Braun. Daher gilt die Grundregel: Je verlockender ein Angebot ist, desto kritischer sollte man sein.
Die Tipps der Polizei:
> „Prüfen Sie Online-Stellenangebote und wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit, die Verbraucherzentralen oder die Polizei, wenn Sie Zweifel an der Seriosität der Angebote hegen.
> Seien Sie vorsichtig, wenn kein persönlicher Kontakt stattfindet.
Recherchieren Sie, ob es die Firma wirklich gibt.
> Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf und fragen Sie nach der Tätigkeit, die von Ihnen verlangt wird.
> Seien Sie sich bewusst, dass persönliche Daten, wie Sozialversicherungsnummer, Krankenversicherung, Kopien des Personalausweises auch Missbrauch ermöglichen.




