

Der Nufringer Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die Details müssen aber erst noch geregelt werden. Der Gebührenmaßstab muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes für die Schmutz- und Niederschlagswasser-Beseitigung gesplittet werden. Um die versiegelten Grundstücksflächen zu erfassen, sind mehrere Verfahren denkbar - beispielsweise eine Befliegung, bei der ermittelt wird, wie stark ein Grundstück ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0