

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erteilte der Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Böblingen eine Absage. Damit wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im Falle Breuninger rechtskräftig. Die Erteilung des Bauvorbescheids der Stadt Sindelfingen für eine Erweiterung des Breuningerlands war rechtmäßig. „Ich freue mich sehr, dass dieses langwierige Verfahren nun endlich ein Ende gefunden hat und Breuninger nun seinen Sindelfinger Standort fit für die Zukunft machen kann“, sagt ...
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