

Wie in vielen anderen Einrichtungen ist die Öffnung an bestimmte Auflagen gebunden, die die entsprechende Rechtsverordnung des Landes umsetzen. Beispielsweise kann momentan noch nicht wie früher nach Lust und Laune in die Treffs hereinspaziert werden. Auch die Gesamtbesucherzahl ist begrenzt. Wer Hilfe bei Bewerbungen, Schulprojekten oder ähnlichem braucht, muss vorher einen Termin ausmachen.
Die Vorgaben zum Mindestabstand von 1,5 Metern und zum Hygieneverhalten haben zum gegenseitigen Schutz weiterhin ...
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