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Karlsruhe verbietet Querdenker-Demo

Die Entscheidung ist vernünftig

Das Bundesverfassungsgericht und der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof haben Demonstrationen der so genannten Querdenker verboten. Eine richtige Entscheidung, kommentiert Christian Gottschalk.
Von Christian Gottschalk

Karlsruhe/Mannheim - In der Vergangenheit haben Gerichte immer wieder mal die Politik in die Schranken gewiesen, wenn diese bei den Corona-Maßnahmen über das Ziel hinaus geschossen ist. Das Beherbergungsverbot ist nur ein konkretes Beispiel dafür. Gerichte haben auch immer wieder Demonstranten zu ihrem Grundrecht verholfen, wenn deren Kundgebungen von den Behörden untersagt worden sind. Nicht einmal diejenigen, die an die Weltverschwörung glauben, können den Gerichten also ernsthaft vorwerfen, ein ...

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