

Das Böblinger Gericht ging in seinem Urteil vom 7. Dezember 2005 davon aus, dass die Kauffrau ein halbes Jahr zuvor am 14. Juli mit einer 1,20 Meter langen Astschere in dessen Villengarten nach ihrem Nachbarn geworfen hatte. Der Geschädigte hatte danach Rötungen im Schulterbereich geltend gemacht. Gegen das Urteil ging die Frau, die bis zuletzt alle Vorwürfe bestritt, in Berufung vor das Landgericht. Während ein erster Prozess platzte, startete der jetzige Berufungsprozess am 23. April. Nach zehn ...
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