

Von unserem Mitarbeiter Peter Maier
Eine 46-jährige Sindelfingerin hatte gegen den Landkreis Böblingen geklagt, weil das Jugendamt Anfang 2014 ihr damals achtjähriges Kind bis zur Entscheidung des Familiengerichts einer sogenannten Inobhutnahme unterzogen und beim 2013 von der Mutter geschiedenen Vater untergebracht hatte. Nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart am 17. Dezember 2015 (die SZ/BZ hat berichtet) liegt jetzt der Richterspruch vor. Darin wird festgestellt, dass die Inobhutnahme ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0