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Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre Führerscheine umtauschen

Das Landratsamt Böblingen empfiehlt, den Führerscheintausch lieber früher als zu spät zu erledigen. Die Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 läuft mit dem 19\. Januar 2024 ab.
Von Peter Maier
Die Führerscheinstelle Landratsamt Böblingen.  Frank Hönig, Leiter der Straßenverkehrsbehörde und Jenni Kutz (Bereichsleitung Führerscheinstelle) hinter der Fülle von Anträgen. Bild: Holom

Die Führerscheinstelle Landratsamt Böblingen. Frank Hönig, Leiter der Straßenverkehrsbehörde und Jenni Kutz (Bereichsleitung Führerscheinstelle) hinter der Fülle von Anträgen. Bild: Holom

Kreis Böblingen. Doch was hat es mit der Pflicht zum Führerscheintausch auf sich? Wer ist betroffen? Was sind die Gründe für den Tausch? Warum muss ich den Führerschein tauschen?

Laut EU-Vorgaben sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine auszutauschen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Es sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, 43 Millionen Führerscheinbesitzer in Deutschland insgesamt. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht in kürzester Zeit, sondern gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und nach Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Das Dokument Führerschein wird nach der jeweiligen Frist ungültig. Nicht jedoch die Fahrerlaubnis zum Lenken eines Fahrzeugs, man darf also weiterhin Auto fahren. Wer jedoch die Frist verpasst und in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro wegen des Versäumnisses zum Umtausch rechnen.

Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Die Gültigkeit eines neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Danach muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per Post an das Landratsamt gesendet werden. Alle Unterlagen sowie das Antragsformular stehen im Internet unter https://www.lrabb.de/Umtausch+EU_Kartenfuehrerschein.

Den Original-Führerschein erhält man von der Führerscheinstelle entwertet zusammen mit dem neuen Führerschein per Post zurück.