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Aufhebung der Ausgangssperre

Die Klägerin will wieder am Neckar spazieren gehen

Die Tübingerin, die mit ihrem Eilantrag die Ausgangssperre kippte, möchte keinen Medienhype und bleibt anonym.
Von Christine Keck
Den gewohnten Neckar-Spaziergang  nach der Arbeit hat die Tübinger Klägerin vermisst. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Den gewohnten Neckar-Spaziergang nach der Arbeit hat die Tübinger Klägerin vermisst. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Tübingen - Sie geht gerne nach der Arbeit am Neckar spazieren, sei sicherlich keine Corona-Leugnerin und wähle grün. Nicht allzu viel verrät der Rechtsanwalt Peter Bohnenberger über jene Tübingerin, die mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim die landesweite Ausgangssperre gekippt hat und in den sozialen Medien gefeiert wird.

Die Mandantin habe sich sehr über die Entscheidung gefreut

Seine Mandantin wolle keinen Pressehype und habe sich dafür entschieden, lieber anonym zu bleiben, ...

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