

Zu Beginn der Woche scheiterte eine Klage zur Öffnung von Sportstudios. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Eilanträge eines Fitnessstudiobetreibers und des Inhabers eines Tattoostudios gegen die Untersagung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt. Zur Ablehnung führt der 1. Senat des VGH jeweils aus, die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen seien gegenwärtig voraussichtlich erfüllt. Die 7-Tages-Inzidenz liege bundesweit über ...
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