

Der Angeklagte und seine ehemalige Partnerin haben zwei gemeinsame Kinder. Sie sind trotz der Trennung, die deutlich vor den Taten am 3. Mai 2014 vollzogen wurde, miteinander verbunden. Der Angeklagte hat ein Umgangsrecht, dem er mehr schlecht als recht nachkommt. An jenem Tag hatte er die Kinder, „parkte“ sie aber bei seinen Eltern, damit er „auf eine Tuningmesse an den Bodensee“ fahren konnte. Abends kam es am Telefon zu einer Diskussion mit seiner ehemaligen Freundin, weil er die Kinder zu ihr ...
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