

Die Sicherheitskooperation von Polizei Baden-Württemberg, Bundespolizei und Zollverwaltung (SIKO BW) wurde am 1. September 2002 zunächst zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vereinbart. Das Bundesministerium der Finanzen trat der Vereinbarung am 1. Juni 2003 bei. Schwerpunkte der Kooperation sind die Bekämpfung der Eigentums- und Rauschgiftkriminalität, des Schmuggels, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes sowie der Gewaltkriminalität ...
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