„Diese Urwahl ist einmalig“
In Württemberg dürfen alle Evangelischen ab 14 Jahre Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode wählen. „Diese Urwahl ist in der Evangelischen Kirche Deutschlands einmalig“, erklärte Moderatorin Petra Waschner. Die Landessynode wähle den Bischof/die Bischöfin, diskutiere und verabschiede Haushalt und Gesetze und stelle Anträge und Wünsche an den Oberkirchenrat.
Vier Parteien, sogenannte Gesprächskreise, die sich theologisch unterscheiden, stellen die Abgeordneten: Die „Lebendige Gemeinde“ ...
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