

Erst in Sindelfingen, dann in Böblingen. Zunächst mussten sich die Sindelfinger mit einem Einspruch gegen das Ergebnis der OB-Wahl herumschlagen und anschließend vor das Verwaltungsgericht. Die Klage von Friedhild Miller wurde letzten Mittwoch von den Verwaltungsrichtern abgewiesen. Nun sehen sich auch die Böblinger mit einem Einspruch gegen das Wahlergebnis konfrontiert. Dies teilte Erster Bürgermeister Tobias Heizmann im Gemeinderat mit. Zwar hat das Regierungspräsidium den Einspruch bereits zurückgewiesen, doch noch könnte Böblingen das gleiche Schicksal blühen wie den Sindelfingern: Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen diesen Bescheid – weitere Instanzen nicht ausgeschlossen. Noch ist die Klagefrist nicht abgelaufen.
Deshalb darf sich zwar der Wahlsieger Dr. Stefan Belz (Bild: z) Böblinger Oberbürgermeister nennen und ab 1. April auch die Funktionen in der Verwaltung ausüben. Bis die Entscheidung zur Gültigkeit der OB-Wahl Rechtskraft erlangt, gilt er allerdings als Amtsverweser und hat deshalb keine Stimme im Gemeinderat und seinen Ausschüssen. – jj –



